Die Hängebrücke im Mühlendorf liegt idyllisch im Grünen.

Tierparkordnung

Dein Besuch im Münchner Tierpark Hellabrunn soll ein unvergessliches Erlebnis werden. Bitte nimm Rücksicht auf deine Mitbesucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch im Tierpark Hellabrunn

Allgemeine Hinweise

  1. Das Tierparkgelände ist Privatgelände. Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG übt für das gesamte Gelände einschließlich der darauf befindlichen Gebäude das Hausrecht aus. Den Anordnungen der Tierparkmitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.
  2. Die Mitarbeiter des Tierparks sind berechtigt, Besucher, die sich nicht an die Tierparkordnung halten oder den darin enthaltenen Anweisungen oder Anordnungen der Tierparkmitarbeiter zuwiderhandeln, aus dem Zoo zu weisen. Das Eintrittsgeld wird in solchen Fällen nicht erstattet. Wir behalten uns vor, Strafanzeige zu erstatten.
  3. Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG und ihre Mitarbeiter über- nehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen.
  4. Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.
  5. Sämtliche Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und der gesetzlichen Vertreter der Münchener Tierpark Hellabrunn AG.
  6. Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Tierparkordnung oder jedem anderen grob fahrlässigen oder vorsätz- lichen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen (Kinder, Betreute etc.) entstehen. Der Tierpark haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen diese Tierparkordnung entstehen.
  7. Der Tierpark darf grundsätzlich nicht als Veranstaltungsort genutzt werden. Veranstaltungen jeglicher Art (z. B. Kurse etc.) bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG.

Sicherheitshinweise

  1. Verlassen Sie nicht die Besucherwege, halten Sie sich an Absperrungen, überklettern Sie keine Zäune oder Wassergräben und betreten Sie keine Grünanlagen!
  2. Halten Sie Ihre Kinder vom Auer Mühlbach fern! Setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Gehegebegrenzungen oder Brückengeländer!
  3. Die Wege im Park und in den Tierhäusern sind naturnah gestaltet und erfordern daher erhöhte Aufmerksamkeit.
  4. Das Mitführen von Waffen ist nicht gestattet.
  5. Das Grillen sowie der Umgang mit offenem Feuer sind nicht erlaubt. Die Brandschutzvorschriften auf dem Tierparkgelände sind zwingend zu beachten.
  6. Aus sicherheitstechnischen und tiergärtnerischen Gründen sind Teile des Tierparks kameraüberwacht. Die entsprechenden Bereiche sind sichtbar gekennzeichnet. Auf den Aushängen zur Videoüberwachung sind Zweck und Umfang der Videoüberwachung, verantwortliche Stelle und Links (QR-Code) zu weitergehenden Informationen angegeben. Außerdem können Sie jederzeit unseren Datenschutzbeauftragten um weitergehende Auskünfte bitten.
  7. Die Teilnahme bei Tiersparziergängen und das Betreten des Streichelgeheges erfolgt auf eigene Gefahr.

Eintrittsregeln

  1. Der Tierpark darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den beiden Eingängen betreten werden. Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Tierparks verlieren Tageskarten ihre Gültigkeit.
  2. Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, welche nicht über die notwendige Reife verfügen, die Tierparkordnung zu beachten bzw. wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen / aufsichtsberechtigten Person auf dem Gelände des Tierparks Hellabrunn bewegen.
  3. Jahreskarten berechtigen die auf der Karte verzeichnete Person bis zum Gültigkeitsdatum der Karte während der allgemeinen Öffnungszeiten des Tierparks zum Eintritt und Aufenthalt im Tierpark. Jahreskarten sind nicht übertragbar. Der Erwerb einer Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Tierparks während des Gültigkeitszeitraums der Karte. Die Jahreskarte ist Eigentum der Münchener Tierpark Hellabrunn AG. Jeglicher Missbrauch (z. B. die Weitergabe der Karte an andere Personen) oder Betrugsversuch führt zum sofortigen Einzug der Karte. Zudem behält sich die Münchener Tierpark Hellabrunn AG vor, Strafanzeige zu erstatten. Bei nicht mitgeführter Jahreskarte fällt der aktuell gültige Tageseintritt pro Person an, der nicht zurückerstattet werden kann.
  4. Die Münchener Tierpark Hellabrunn AG haftet nicht bei Verlust der Karte.
  5. Die Haftung bei Schließung des Tierparks aus besonderem Grund ist ebenfalls ausgeschlossen.
  6. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf bestimmte Leistungen (z. B. die Präsentation bestimmter Tierarten oder der Zugang zu bestimmten Tierhäusern). Wir behalten uns vor, mit Rücksicht auf unsere Tiere oder aus sonstigen Gründen (z. B. Bauarbeiten, Wetterbedingungen, Sonderveranstaltungen etc.) den Zugang zu bestimmten Bereichen des Tierparks einzuschränken.
  7. Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Die betroffenen Personen werden künftig vom Betreten des Tierparks Hellabrunn ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, Strafanzeige zu erstatten.

Öffnungszeiten

  1. Der allgemeine Besuch des Tierparks ist nur innerhalb der Öffnungszeiten gestattet. Diese Zeiten werden jeweils bekannt gegeben. Ausgenommen davon sind vom Tierpark veranstaltete Führungen oder Sonderveranstaltungen.
  2. Für Unfälle, die außerhalb der Öffnungszeiten auftreten, haftet der Tierpark nicht.

Mitbringen von Tieren

  1. Hunde dürfen mit in den Tierpark, müssen aber an der kurzen Leine geführt werden. Der Hundehalter haftet für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme des Hundes ihm selbst, der Münchener Tierpark Hellabrunn AG oder Dritten entstehen. Hinterlassenschaften müssen umgehend ordnungsgemäß entfernt werden.
  2. Pro Besucher ist die Mitnahme eines Hundes gestattet.
  3. Da der Tierparkbesuch für jeden Hund eine besondere Herausforderung bedeutet, ist das Betreten des Tierparks durch Hundebesitzer-Gruppen (z. B. auch Hundeschulen) grundsätzlich untersagt.
  4. Hunde dürfen nicht in die Tierhäuser – auch dann nicht, wenn sie   auf dem Arm getragen oder auf andere Art und Weise transportiert werden. Sie dürfen ebenfalls nicht unbeaufsichtigt innerhalb des Tierparks angebunden werden. Ausnahmen beim Betreten von Tierhäusern bestehen für ausgewiesene Assistenz- und Blindenhunde, deren Qualifikation entsprechend nachgewiesen werden kann und die durch entsprechendes Hundegeschirr auch dazu kenntlich gemacht sind. Der Hund muss direkt vom betroffenen Besucher an der kurzen Leine geführt werden. Hunde dürfen auch nicht auf unsere Spielplätze mitgenommen werden.
  5. Das Mitführen anderer Tiere ist nicht erlaubt.

Umgang mit unseren Tieren

  1. Unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen entsprechendes Futter. Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden, gilt im Tierpark ein absolutes Fütterungsverbot.
  2. Viele Pflanzen sind für bestimmte Tiere giftig – verfüttern Sie daher auch keine Pflanzen!
  3. Das Übersteigen der Absperrungen und das Greifen in Tieranlagen gefährdet Tier und Mensch und ist daher verboten.
  4. Auch Tiere brauchen Ruhe: Versuchen Sie daher nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben, Werfen von Schneebällen, Steinen oder sonstigen Gegenständen, Spritzen mit Wasserpistolen u. Ä. auf sich zu lenken. Halten Sie keine Stöcke oder Regenschirme in Reichweite der Tiere. Verzichten Sie außerdem auf Radios und ähnlich lärmerzeugende Tonquellen.

Filmen und Fotografieren

  1. Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erwünscht.
  2. Gewerbliche Aufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Münchener Tierpark Hellabrunn AG erlaubt.
  3. In allen Tierhäusern herrscht Blitz-Verbot – bitte beachten Sie dies. Dazu zählen auch andere Leuchtmittel, die zum Beleuchten bei Bild- aufnahmen verwendet werden können.
  4. Der Gebrauch von Drohnen und Selfie-Sticks ist im Tierpark nicht gestattet.

Werbung, Verkauf und Akquise

  1. Werbung, das entgeltliche oder unentgeltliche Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie die Durchführung von Meinungsumfragen oder Zählungen auf dem Tierparkgelände (inkl. Parkplatz) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG gestattet.
  2. Das Auslegen oder die Ausgabe von Informationsmaterial jedweder Art ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG ist ebenfalls verboten.
  3. Das Sammeln von Spenden, die Akquise von Vereinsmitgliedern oder Kunden durch Firmen, Vereine und sonstige Institutionen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG  ist ebenfalls untersagt.

Rücksicht und Ordnung im Tierpark

  1. Das Fahren und die Mitnahme von Fahrrädern, Rollern, Kickboards, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Skating-Skis, Segways, E-Scootern, Kraftfahrzeugen und Ähnlichem ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt. Ebenso ist das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben oder Luftballonen untersagt.
    Bitte bringen Sie derartige Gegenstände nicht mit in den Tierpark. Wir können sie für Sie auch nicht einlagern.
    Lediglich Laufräder (ohne Pedale) für kleine Kinder sind erlaubt.
  2. In allen Gebäuden und an anderen gekennzeichneten Orten, wie z. B. den Spielplätzen, ist das Rauchen verboten.
  3. Bitte helfen Sie mit, unseren Tierpark sauber zu halten – nutzen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter.
  4. Das Mitbringen und der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke ist untersagt.
  5. Im Tierpark erworbene alkoholische Getränke dürfen ausschließlich im Bereich der jeweiligen Gastronomie verzehrt werden.  Die  Mitnahme der Getränke in den Tierpark ist verboten.
  6. Das Durchsuchen von Abfallbehältern ist nicht gestattet.
  7. Der Tierpark ist Teil eines Landschaftsschutzgebietes, bitte keine Pflanzen pflücken oder abreißen.
  8. Das Urinieren außerhalb der WC-Anlagen ist verboten. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf das Landschaftsschutzgebiet und die anderen Besucher und nutzen Sie unsere sanitären Anlagen.
  9. Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

Stand: Mai 2023

In der Tierparkordnung wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht als Klassifizierung von Wörtern (männlich, weiblich, sächlich und andere) verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.