Haftungsfreistellungserklärungen für Tierparkerlebnisse:
Offene Führungen
Die Teilnahme an Offenen Führungen ist ab einem Mindestalter von 6 Jahren (bzw. bei Führungen um 20 Uhr von 10 Jahren und Führungen bei Nacht von 16 Jahren) in Begleitung mindestens einer volljährigen Person zulässig. Eine Ausnahme bildet lediglich die Abendfürhung für Familien, bei der kein Mindestalter vorrausgesetzt wird. Wir empfehlen darüber hinaus, Personen, die nicht vollständig gesund sind, auf die Teilnahme zu verzichten. Die Mitnahme von Hunden ist nicht möglich. Die Mitnahme von Kinderwägen ist nur bei der Abendführung für Familien erlaubt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass beim unmittelbaren Kontakt mit Zootieren bestimmte Gefahren auf Grund der Natur der Sache nicht ausgeschlossen werden können, z.B. die Gefahr der Übertragung von Krankheitskeimen und die Gefahr, gebissen oder gekratzt zu werden.
Es sind daher jegliche Ansprüche gegen die Münchener Tierpark Hellabrunn AG, deren Vorstand und deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, die auf einer Beschädigung von Sachen durch eine weder grob fahrlässige noch vorsätzliche Pflichtverletzung beruhen. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen, die weder auf einer fahrlässigen noch auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vorstands und/oder einer/eines Erfüllungsgehilfen der Münchener Tierpark Hellabrunn AG beruhen.
Exklusive Führungen
Die Teilnahme an Führungen ist ab einem Mindestalter von 6 Jahren (bzw. bei Führungen um 20 Uhr von 10 Jahren und Führungen bei Nacht von 16 Jahren) in Begleitung mindestens einer volljährigen Person zulässig. Wir empfehlen darüber hinaus, Personen, die nicht vollständig gesund sind, auf die Teilnahme zu verzichten. Die Mitnahme von Hunden ist nicht möglich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass beim unmittelbaren Kontakt mit Zootieren bestimmte Gefahren auf Grund der Natur der Sache nicht ausgeschlossen werden können, z.B. die Gefahr der Übertragung von Krankheitskeimen und die Gefahr, gebissen oder gekratzt zu werden.
Es sind daher jegliche Ansprüche gegen die Münchener Tierpark Hellabrunn AG, deren Vorstand und deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, die auf einer Beschädigung von Sachen durch eine weder grob fahrlässige noch vorsätzliche Pflichtverletzung beruhen. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen, die weder auf einer fahrlässigen noch auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vorstands und/oder einer/eines Erfüllungsgehilfen der Münchener Tierpark Hellabrunn AG beruhen.
Kindergeburtstage
Die Teilnahme an Geburtstagsführungen ist ab einem Mindestalter von 6 Jahren in Begleitung mindestens einer volljährigen Person zulässig. Wir empfehlen darüber hinaus, Personen, die nicht vollständig gesund sind, auf die Teilnahme zu verzichten. Die Mitnahme von Hunden ist nicht möglich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass beim unmittelbaren Kontakt mit Zootieren bestimmte Gefahren auf Grund der Natur der Sache nicht ausgeschlossen werden können, z.B. die Gefahr der Übertragung von Krankheitskeimen und die Gefahr, gebissen oder gekratzt zu werden.
Es sind daher jegliche Ansprüche gegen die Münchener Tierpark Hellabrunn AG, deren Vorstand und deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, die auf einer Beschädigung von Sachen durch eine weder grob fahrlässige noch vorsätzliche Pflichtverletzung beruhen. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen, die weder auf einer fahrlässigen noch auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vorstands und/oder einer/eines Erfüllungsgehilfen der Münchener Tierpark Hellabrunn AG beruhen.
Rendezvous mit dem Lieblingstier
Die Teilnahme am Rendezvous mit dem Lieblingstier ist erst mit Vollendung des 6. Lebensjahres gestattet und nur in Begleitung mind. einer volljährigen Person möglich.
Da die Gefahr der Übertragung von Krankheitskeimen nicht ausgeschlossen werden kann, können wir auch Schwangeren die Teilnahme nicht gestatten. Wir empfehlen darüber hinaus Personen, die nicht vollständig gesund sind, auf die Teilnahme zu verzichten.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besuchenden werden darauf hingewiesen, dass bei einem unmittelbaren Kontakt mit Zootieren bestimmte Gefahren auf Grund der Natur der Sache nicht ausgeschlossen werden können, z.B. die Gefahr der Übertragung von Krankheitskeimen und die Gefahr, gebissen oder gekratzt zu werden. Es sind daher jegliche Ansprüche gegen die Münchener Tierpark Hellabrunn AG, deren Vorstand und deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, die auf einer Beschädigung von Sachen durch eine weder grob fahrlässige noch vorsätzliche Pflichtverletzung beruhen. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen, die weder auf einer fahrlässigen noch auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vorstands und/oder einer/eines Erfüllungsgehilfen der Münchener Tierpark Hellabrunn AG beruhen.